Gästeordnung

Für alle Gäste im Zoo Zürich gelten die nachfolgend aufgeführten Regeln. Personen, die sich nicht an die Gästeordnung halten, können wir aus dem Zoo weisen. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Wir danken Ihnen für das Einhalten dieser Regeln.

Allgemeine Hinweise

  • Kindern unter zwölf Jahren ist der Besuch im Zoo Zürich aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Eltern haften für ihre Kinder.

  • Bewahren Sie Ihre Eintrittskarte bis zum Schluss Ihres Besuchs im Zoo Zürich auf. Weisen Sie sie bei Aufforderung vor.

  • Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Zoo Zürich. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt im Zoo Zürich nur im Rahmen von Führungen und Veranstaltungen erlaubt.

  • Die Benutzung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kinder sind zu beaufsichtigen.

Umgang mit Tieren

  • Unsere Tiere im Zoo Zürich erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen und ihrem Verhalten entsprechendes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, gilt im gesamten Zoo Zürich absolutes Fütterungsverbot. Einzige Ausnahmen sind die von uns angebotenen und begleiteten öffentlichen Fütterungserlebnisse. Sie finden diese im Tageskalender.

  • Es ist strengstens verboten, Absperrungen zu übersteigen oder in die Tierbereiche hineinzugreifen.

  • Auch Tiere brauchen Ruhepausen. Es ist verboten, die Aufmerksamkeit der Tiere in irgendeiner Art auf sich zu ziehen (an Scheiben klopfen etc.). Musizieren, lärmen und das Abspielen von Audiogeräten aller Art ist im Zoo Zürich nicht erlaubt.

  • Das Mitführen von Hunden und/oder anderen Tieren ist im Zoo Zürich nicht erlaubt. Ausnahme: Gekennzeichnete Assistenzhunde dürfen mit in den Zoo. Davon ausgenommen ist die begehbare Australien-Aussenanlage; dort haben auch Assistenzhunde keinen Zutritt. Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung.

  • Für private Zwecke ist das Fotografieren und Filmen im Zoo Zürich erlaubt. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung einzuholen. Bitte beachten Sie das Blitzverbot in einigen Lebensräumen.

Ordnung und Rücksicht

  • Helfen Sie mit, den Zoo Zürich sauber zu halten. Benützen Sie die bereitstehenden Abfalleimer.

  • Aus Rücksicht auf die Tiere und die anderen Gäste gilt im Zoo Zürich in sämtlichen Gebäuden, Innenbereichen und Eingangsbereichen sowie in begehbaren Lebensräumen (z.B. Australien-Aussenanlage) Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten. Ausserhalb dieser Bereiche ist das Rauchen im Freien und in spezifisch gekennzeichneten Zonen erlaubt.

  • Bitte stören Sie mit Ihrem Verhalten keine anderen Zoogäste. Randalierende und/oder erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Gäste weisen wir aus dem Zoo.

  • Velos, Laufräder, Kickboards, Rollbretter, Rollschuhe, Inline-Skates, Scooter etc. sind im Zoo Zürich nicht gestattet. Es steht eine unbewachte Abstellmöglichkeiten vor dem Haupteingang zur Verfügung. Falls Sie Ihr Gerät in einem abgeschlossenen Raum einstellen möchten, erheben wir eine Einstellgebühr von CHF 5.– pro Fahrgerät.

  • Ballone, Bälle, Frisbees etc. sind im Zoo Zürich nicht zugelassen.

Beachten Sie auch unsere «oft gestellten Fragen»: